Sparvertrag prüfen und tausende Euro zurückholen

Niedrige Zinsen machen es Sparern heutzutage schwer. Vor rund 20 Jahren sah das noch ganz anders aus. Attraktive Zinsen und Prämien machten Sparverträge zum Verkaufsschlager. Für viele Kunden haben sie sich in den letzten Jahren jedoch zum Ärgernis entwickelt. Denn Banken und Sparkassen haben die Zinsen fehlerhaft angepasst und berechnet. Verbraucherzentralen bieten Betroffenen Hilfe an.

19.12.2019
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
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    19.12.2019
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Gespräch mit Ausdruck von Statistiken und Zahlenentwicklung
© Pressmaster/www.shutterstock.com

Über die fehlerhafte Anpassung von Zinsen bei variabel verzinsten Sparplänen haben wir bereits im Februar 2019 berichtet. Verbraucherschützer hatten damals über ungültige Zinsanpassungsklauseln aufgeklärt und Sparer dafür sensibilisiert, ihre Verträge zu prüfen.

Wie die Stiftung Warentest jetzt in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest (01/2020) berichtet, stünden betroffenen Kunden nach richtiger Berechnung noch mehrere tausend Euro zu. Zinsnachzahlungen sind möglich, wenn Sparer richtig handeln.

Betroffene können sich Musterklage anschließen

Im Mai 2019 reichte die Verbrauchzentrale Sachsen eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ein. „Bei der Neuberechnung zahlreicher Sparverträge hatte sie teilweise enorm hohe Nachzahlungssummen errechnet“, schreibt die Stiftung Warentest. Im Schnitt seien dabei rund 3.400 Euro pro Vertrag herausgekommen. Im Oktober 2019 fand eine weitere Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse in Annaberg-Buchholz statt.

Betroffene Kunden der jeweiligen Banken können sich den Musterklagen ganz einfach anschließen. Beim Bundesamt für Justiz erhalten Verbraucher Anmeldeformulare. Sie gehen dabei kein eigenes Risiko ein und können bei erfolgreichem Ausgang der Klage profitieren.

Nachzahlung von 6.000 Euro in Sicht

Ein Beispiel zeigt: Die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage kann sich durchaus lohnen. Ein Ehepaar aus Leipzig nehme an der Klage gegen die Sparkasse Leipzig teil. „Aus der Neuberechnung ihres Sparvertrags durch die Verbraucherzentrale Sachsen ergibt sich ein Anspruch von rund 6.000 Euro.“ Ansprüche in dieser Höhe seien für viele Besitzer langjähriger Sparverträge möglich.

So lassen Kunden ihren Vertrag prüfen

Falsche Zinsberechnungen soll es vor allem bei Sparkassen gegeben haben, zum Beispiel bei Sparverträgen wie „Prämiensparen flexibel“, „Vermögensplan“ und „Vorsorgesparen“. Grundsätzlich kann sich die Überprüfung des Vertrags für jeden Sparer lohnen, der einen Vertrag mit variabler Verzinsung abgeschlossen hat. Wer bei einem solchen Vertrag Zweifel an der richtigen Berechnung hat, kann diesen bei den Verbraucherzentralen prüfen lassen.

Für 85 Euro berechnen die Verbraucherzentralen Brandenburg und Sachsen die Zinsanpassung nach rechtlichen Vorgaben komplett neu und zeigen Kunden damit auf, wie viele Zinsen ihnen noch zustehen würden. Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg ist dies nur mit persönlicher Beratung möglich. Die Verbraucherzentrale Sachsen ermöglicht die Neuberechnung aber für alle Sparer – auch aus anderen Bundesländern. Sie benötigt dafür eine Kopie des Sparvertrags und eine Übersicht über alle Sparraten und Zinszahlungen.

Kontakt:

Verbraucherzentrale Sachsen
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
Tel.: 03 41 / 69 62 92 9
E-Mail: vzs@vzs.de

Zuerst selbst tätig werden

Bevor Sparer diesen Schritt gehen, können sie auch versuchen, selbst Kontakt zum Anbieter aufzunehmen und eine Neuberechnung der Zinsen einzufordern. Einen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als kostenlosen Download zur Verfügung. Mehr Informationen hierzu und zum Hintergrund der falschen Berechnung finden Sie in unserem Artikel Jahrelang zu wenig Zinsen: So kriegen Kunden ihr Geld zurück

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