Im Interesse des Kunden: Honorar-Anlageberatung ist gesetzlich geregelt

Geld richtig anzulegen, ist alles andere als einfach. Immer mehr und immer komplexere Finanzprodukte erschweren den Zugang zu einer individuellen, rentablen Kapitalanlage. Das Internet mit seinen vielen Informationen und Möglichkeiten zur Direktanlage bringt hier nur scheinbar Erleichterung. Viele fühlen sich dadurch erst recht verunsichert und wünschen sich lieber die persönliche Beratung durch unabhängige Finanzexperten. Seit 2014 ist die Tätigkeit solcher Honorarberater gesetzlich neu geregelt.

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Zwei Personen reichen sich zum Vertragsabschluss die Hände.
© Friends Stock/www.shutterstock.com

Vor einigen Jahren hat kaum jemand groß nachgedacht, wenn es Geld zum Anlegen gab oder beispielsweise die Altersvorsorge geplant werden sollte. Dann führte der Weg einfach zum Schalter der Hausbank, wo ein Kunden- oder Vermögensberater ein paar Finanzprodukte des Hauses oder eines Partners wärmstens empfohlen und verkauft hat. Diese Form der „Anlageberatung“ gibt es immer noch, aber viele lehnen sie mittlerweile ab. Denn auch wenn sie zunächst nichts kostet, kann sie später einmal richtig teuer werden.

Die Tücken der Provisionsberatung

Solche Bankangestellten – ob Kunden- oder Vermögensberater genannt – handeln genau wie Finanzmakler oder die Mitarbeiter diverser Vermögensberatungen nie unabhängig oder nie allein im Interesse ihrer Kunden. Die Kunden müssen sie nicht bezahlen. Sie leben stattdessen von den Provisionen der Unternehmen, deren Finanzprodukte sie verkaufen, oder dem Gehalt Ihres Arbeitgebers. So verkaufen diese derart abhängigen Berater dann in erster Linie die Produkte, die ihnen die höchsten Provisionen garantieren. Oder es mindern interne Verkaufs- oder Zielvorgaben die Neutralität der Berater.

Die angebotenen Produkte orientieren sich deswegen höchstens zufällig an den Bedürfnissen der Anleger, passen schlimmstenfalls gar nicht und entwickeln sich dann nicht selten zum Verlustgeschäft.

Unabhängige Kapitalanlageberatung durch Honorarberater

Wer nicht finanziell von den Anbietern der Finanzprodukte oder einem Arbeitgeber abhängig ist, kann Kunden neutral beraten und die individuell passenden Anlageinstrumente empfehlen. Unabhängige Anlageberater sind also eher in der Lage, im Interesse der Kunden zu handeln und sie tatsächlich zu beraten statt Verkaufsgespräche zu führen. Wer sich als Anlageberater „unabhängig“ nennen darf, ist gesetzlich streng geregelt. Die BaFin weist darauf hin, dass es aktuell nur 17 Institute gibt, die die Voraussetzungen für eine „unabhängige Anlageberatung“ erfüllen. Wer nicht im BaFin-Register steht, darf sich auch nicht als unabhängig bezeichnen.

Bis Mitte 2014 war der Begriff oder die Tätigkeit der Honorarberatung weitgehend unreguliert. Kunden konnten sich damit nicht wirklich auf die Seriosität solcher Berater verlassen. Das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente – kurz Honoraranlageberatungsgesetz – hat das seinerzeit geändert.

Zunächst unterscheidet es zwei Beratungsformen:

  • die Finanzanlageberatung und
  • die Anlageberatung

Damit grenzt es den Beratungsumfang oder die zur Beratung zugelassenen Finanzprodukte ein und regelt unterschiedliche Aufsichten für die Berater.

Finanzanlageberatung auf Honorarbasis

Honorar-Finanzanlageberater dürfen nur zu

  • Investmentfonds,
  • geschlossenem Investmentvermögen und
  • ähnlichen Vermögensanlagen

beraten. Sie werden vom zuständigen Gewerbeamt zugelassen, das auch die spätere Tätigkeit überwacht. Gleichzeitig erhalten diese Berater einen Eintrag im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Anlageberatung auf Honorarbasis

Diese Honorarberater können und dürfen zu allen Anlageprodukten beraten – besonders auch zu

  • Aktien oder
  • Zertifikaten.

Dafür brauchen sie eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das erfordert Nachweise der Qualifikation oder der Einhaltung bestimmter Organisations- und Wohlverhaltenspflichten. Die BaFin führt die Berater anschließend in ihrem Beschwerde- und Melderegister.

Weiter will das Gesetz so sicherstellen, dass die Berater ausschließlich im Interesse und für den finanziellen Erfolg ihrer Kunden handeln:

  • Honorarberater dürfen ausschließlich von ihren Kunden eine Vergütung erhalten.
  • Sie müssen ein breites Angebot von Finanzprodukten vorweisen können.
  • Treten Sie zugleich als Emittenten von Anlageprodukten auf, müssen Sie alternativ auch Produkte anderer anbieten.
  • Außer bei eigenen Emissionen dürfen Sie keine Festpreise offerieren.
  • Ein eventuelles Eigengeschäft und die Beratung müssen organisatorisch und personell voneinander getrennt sein.

Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Honorarberatung rechnen

Honorarberater rechnen ihre Dienste nach verschiedenen Modellen ab:

  • nach Stunden
  • pauschal oder
  • prozentual

Die individuellen Stundensätze der Honorarberater bewegen sich zwischen knapp unter 100 bis an die 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Andere Berater koppeln ihr Honorar an die Höhe des Anlagevermögens und verlangen dabei zwischen 0,5 und 2 Prozent dieser Summe als Vergütung. Zuletzt gibt es auch Berater, die auf Basis von Pauschalbeträgen arbeiten.

Und zum Schluss: So finden Sie Ihre Honorarberatung

Der Verband deutscher Honorarberater (VDH) bringt Sie über seine Internetseite mit einem Honorarberater in Ihrer Nähe in Kontakt. Einige zusätzliche Berater finden Sie im Melderegister der BaFin oder über die IHK. Speziell für die Beratung zu Versicherungen hilft Ihnen außerdem der Bundesverband der Versicherungsberater weiter.

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