Kein Kredit ohne Bonitätsprüfung

Ob man einen Kredit aufnehmen, eine Wohnung mieten oder bei einem Versandhaus etwas auf Rechnung bestellen möchte: Ohne Überprüfung der Kreditwürdigkeit ist bei seriösen Partnern kaum etwas davon möglich. Bei der sogenannten Bonitätsprüfung wird die Zahlungsmoral des potentiellen Kreditnehmers, Mieters oder Kunden vor Vertragsabschluss abgefragt. Auskünfte über die wirtschaftliche Lage einer Person geben verschiedene Anbieter. Bekannte Namen unter den privatwirtschaftlich agierenden Auskunfteien sind hier beispielsweise die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder die Unternehmensgruppe Creditreform.

09.10.2019
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
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    09.10.2019
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Kein Geld vorhanden
© derneuemann/pixabay.com

Um vor allem Neukunden und ihre wirtschaftliche Lage einschätzen zu können, verschaffen sich zumeist Firmen und Banken einen Überblick über Privatpersonen oder – bei Wirtschaftsauskünften – auch über Unternehmen. Vermietern kann man auch eine Mieterselbstauskunft vorlegen. Ein Führungszeugnis wird ebenfalls immer häufiger angefordert. Diese Auskunft muss man zum Beispiel bei einem neuen Arbeitgeber oft vorlegen.

Bonitätseinschätzung erfolgt anhand von gesammelten Daten

Bei den Auskunfteien werden verschiedene Daten zusammengetragen. Dazu können Konteneröffnungen bei Kreditinstituten, Angaben über Kreditverträge, Kreditkartenausgabe, Führung von Kundenkonten im Versandhandel oder auch der Abschluss eines Handyvertrags zählen. Der Gesamteindruck, den die Datensammlung vermittelt, soll dazu dienen, die Zahlungsfähigkeit der Person einzuschätzen. Dabei geht es vor allem darum, ob Schulden zurückgezahlt werden können. Gemessen wird die Bonität normalerweise nach einem festgelegten Schema, in dem die einzelnen Angaben unterschiedlich bewertet werden. Die Summe der erfassten Daten ergibt einen Gesamteindruck, der zumeist in einer Zahl – dem sogenannten Score oder Index – zusammengefasst wird.

Anfrage bei berechtigtem Interesse

Um eine Bonitätsauskunft zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Das kann zum Beispiel der anstehende Abschluss eines Mobilfunkvertrages sein. Um eine Auskunft über eine Person geben zu können, muss die Auskunftei persönliche Daten und Daten zum Zahlungsverhalten sammeln. Neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum zählen auch der Familienstand oder der Beruf und die Anzahl der Kinder zu den persönlichen Daten. Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten können durch Einträge über Zahlungsunregelmäßigkeiten wie beispielsweise gerichtliche Vermerke gezogen werden.

Vertragsgemäßes Zahlungsverhalten beeinflusst Bonität positiv

Wer schon im Vorfeld dafür sorgen möchte, dass über die eigene Person nur eine positive Bonitätsauskunft gegeben werden kann, sollte Rechnungen immer pünktlich bezahlen und es gar nicht erst zu einem Mahnverfahren kommen lassen. Die vertragsgemäße Zahlung von Kreditraten und die ausreichende Deckung auf dem Girokonto bei Abbuchungen sollten selbstverständlich sein. Als negatives Merkmal können auch Kreditanfragen bei verschiedenen Anbietern innerhalb kürzerer Zeit gewertet werden.

Einträge werden nach Frist gelöscht

Von den Auskunfteien zusammengetragene Informationen über Personen werden nach Ablauf bestimmter Fristen wieder gelöscht. So teilt die Schufa zum Beispiel mit, dass ein maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit die Erforderlichkeit sei und für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten Regelfristen festgelegt seien. Danach betrage die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Abweichend davon würden Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten gelöscht. Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (zum Beispiel Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, würden unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung gelöscht. Für Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte gelte eine Frist von drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der Schufa eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen werde.

Einmal im Jahr kostenlos die eigene Bonität abfragen

Die Auskünfte der verschiedenen Anbieter zur Bonität sind gebührenpflichtig. Kostenlos ist dagegen die Abfrage zur eigenen Bonität, die man gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einmal im Jahr vornehmen kann. Mit der sogenannten Selbst- oder Eigenauskunft kann man die über sich gesammelten Daten überprüfen und sollte diese Auflistung, die oftmals detaillierter ist als eine kostenpflichtige Auskunft, nicht an Dritte weitergeben. Die Beantragung ist zumeist online möglich. Dabei sollte man darauf achten, die kostenlose Variante zu wählen und nicht die kostenpflichtige. Die Zusendung kann – im Gegensatz zur kostenpflichtigen Variante – einige Zeit in Anspruch nehmen. Die für die Abfrage eingesandten Daten werden gegebenenfalls gespeichert und für andere Zwecke genutzt. Beachten Sie dazu genau die Datenschutzbestimmungen.

Mieterselbstauskunft ist keine Bonitätsauskunft

Wer sich für eine Wohnung interessiert, möchte natürlich auch gerne den Zuschlag als neuer Mieter bekommen. Um dem Vermieter bereits im ersten persönlichen Gespräch entgegenzukommen, kann man zum Termin eine sogenannte Mieterselbstauskunft mitbringen. Im Internet findet man dazu verschiedene Vorlagen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Bonitätsauskunft. Diese kann der Vermieter beim Zustandekommen des Mietverhältnisses zusätzlich verlangen. In dem mehrseitigen Formular zur Mieterselbstauskunft werden Daten zum Mieter abgefragt, die den Vermieter interessieren könnten. Doch Vorsicht, auch Vermieter haben kein Recht auf alle persönlichen Angaben. Über Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern informiert beispielsweise der Deutsche Mieterbund bei bestehender Mitgliedschaft oder ein fachkundiger Anwalt.

Zusätzliche Auskünfte im Führungszeugnis

Eine Auskunft über eventuelle Vorstrafen gibt das Führungszeugnis, das ausschließlich vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und oft von Arbeitgebern oder Vermietern angefordert wird. In der auf grünem Spezialpapier gedruckten Urkunde werden strafgerichtliche Entscheidungen und auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aufgelistet. Das Führungszeugnis kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Auch eine Online-Beantragung ist möglich, hierfür ist allerdings die Nutzung der aktivierten Online-Funktion des Personalausweises erforderlich. Vorsicht vor betrügerischen Internetseiten: Eine Online-Beantragung ist nur auf der entsprechenden Seite des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.de möglich. Die Kosten für ein Führungszeugnis betragen 13 Euro.

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