Glossar

 

Zu versteuerndes Einkommen



Maßgeblich für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, das die natürliche Person innerhalb eines Veranschlagungzeitraums bezogen hat. Dieses zu versteuernde Einkommen ermittelt sich demnach aus dem Einkommen, das um die Freibeträge, den Haushaltsfreibetrag und die sonstigen abzuziehenden Beträge vermindert wird. Die letztgenannten sind Freibeträge, die als Härteausgleich genutzt werden (bis 410 bzw. 820 Euro für Nichtarbeitseinkünfte von Arbeitnehmern).

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