Glossar

 

Tonnagesteuer



Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung (§ 5 EStG). Reedereien haben seit dem 01.01.1999 die Möglichkeit ihren Gewinn anhand der Größe des Schiffsraums pauschaliert zu ermitteln. Grundlage dafür ist die Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes.

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