Glossar

 

Rückstellungen



Verpflichtungen, die im Grunde und/oder der Höhe, wie auch dem Zeitpunkt nach noch nicht feststehen, werden als Rückstellungen bezeichnet. Man unterscheidet zwei Arten von Rückstellungen. Zum Einen besteht die Schuldrückstellung, in die drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung inbegriffen sind. Zudem die Aufwandsrückstellungen, zu denen unterlassene Instandhaltungen (welche bis zu 3 Monate nach dem Bilanzstichtag nachgeholt werden) und Abraumbeseitigung im folgenden Geschäftsjahr gehören. Wichtiger Unterschied dieser Rückstellungen ist dabei, dass bei einer Schuldrückstellung eine ungewisse Rechtsverpflichtung Dritten gegenüber besteht, während bei einer Aufwandsrückstellung eine Selbstverpflichtung vorliegt.

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