Glossar

 

Nominalbetrag



In einem Darlehensvertrag wird der Nennwert als Nominalbetrag bezeichnet, wobei der Auszahlungsbetrag meist niedriger ausfällt als der Nominalbetrag.
Der Nominalbetrag gibt insgesamt den gesetzlichen Wert eines Zahlungsmittel an, obwohl der Nennwert bei Sammlerstücken oft über dem Nennwert liegt.

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