Vom Riester-Banksparplan zum Fondssparplan wechseln

Banksparpläne leiden unter niedrigen Zinsen. Sie werfen kaum noch Rendite ab. Bei einigen Banken müssen Kunden sogar Negativzinsen zahlen. Das trifft auch auf viele Riester-Sparer zu. Ein Wechsel zum Fondssparplan kann sich lohnen.

13.12.2018
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
  • |
    13.12.2018
  • Lesezeit ca. 2:30 Minuten
Geschäftsabschluss
© rawpixel/pixabay.com

Für hohe Spareinlagen müssen Bankkunden derzeit Negativzinsen zahlen. Das betrifft auch Riester-Banksparpläne. Wer im Rahmen seines Riester-Vertrags regelmäßig in einen Banksparplan einzahlt und schon eine beträchtliche Summe angespart hat, kann von der Bank zur Kasse gebeten werden.

Update: Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Negativzinsen für Riester-Sparpläne unzulässig sind. Hier erfahren Sie mehr.

Warum gibt es Negativzinsen?

Im Jahr 2014 hat die Europäische Zentralbank erstmals einen negativen Einlagezins festgelegt. Damals betrug er minus 0,10 Prozent. Seitdem müssen Banken Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB hinterlegen. Ursprünglich sollte diese Regelung dafür sorgen, dass Banken ihre Einlagen nicht horten, sondern den Markt ankurbeln, indem sie Kredite vergeben.

Mittlerweile beträgt der Negativzins minus 0,40 Prozent. Weil dadurch für Banken ein höheres Risiko entsteht, reichen sie die Zinsen an die Sparer weiter. Sie verlangen ein „Verwahrentgelt“, das oftmals schon für Einlagen ab 100.000 Euro fällig wird.

Wie funktioniert ein Riester-Fondssparplan?

Anders als beim Banksparplan werden die Einzahlungen beim Fondssparplan nicht einfach schlummern gelassen. Die Sparbeträge werden vielmehr in Aktien investiert, wodurch die Chancen auf Rendite steigen. Gleichzeitig erhöht sich auch das Risiko, weil die Entwicklung des Ersparten nun von Marktschwankungen abhängt. Allerdings müssen Anbieter die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen bei Renteneintritt garantieren. Deshalb fließt ein Teil des Geldes in sichere Rentenfonds. Damit stellen Anbieter sicher, dass die Beitragsgarantie nicht gefährdet wird.

Sparer können sowohl einen Riester-Fondssparplan als auch eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung (Fondspolice) abschließen. Beim Fondssparplan entscheidet der Anbieter, in welche Fonds das Geld investiert wird. Bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung kann der Sparer die Fonds selbst wählen. Allerdings fallen hier meist auch höhere Verwaltungsgebühren und Wechselkosten an.

Wann lohnt sich der Wechsel?

Der Wechsel vom Banksparplan zum Fondssparplan lohnt sich für Riester-Sparer, die ihre Chancen auf Rendite erhöhen wollen. Aber Achtung: Wer den Riester-Banksparplan abgeschlossen hat, um ihn irgendwann in Wohn-Riester umzuwandeln und damit ein Eigenheim zu finanzieren, sollte es auch dabei belassen. Außerdem sollte der Anlagezeitraum bis zur Rente noch mindestens 20 Jahre betragen, damit sich ein Wechsel auszahlt. Er kommt also für Sparer bis Anfang 40 infrage.

So wechseln Sie in 4 Schritten

1. Suchen Sie nach einem passenden Riester-Fondssparplan. Es gibt nicht allzu viele Anbieter, die Auswahl ist also überschaubar. Stiftung Warentest hat Anbieter getestet und die Ergebnisse online veröffentlicht. Allerdings müssen Leser für die Freischaltung des gesamten Artikels und der Testergebnisse zahlen. Alternativ können Sie sich auch auf den Webseiten der einzelnen Anbieter informieren und selbst einen Vergleich anstellen.

2. Informieren Sie sich bei Ihrem alten Anbieter über Kündigungsfristen und anfallende Wechselgebühren. Meistens kostet ein Wechsel zwischen 50 und 150 Euro. Oft übernehmen neue Anbieter die Wechselgebühren. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob das auch auf Ihren neuen Anbieter zutrifft.

3. Wenn Sie ein passendes Produkt gefunden haben, schließen Sie den Vertrag ab. Achten Sie hierbei auf mögliche Abschlussgebühren.

4. Vom neuen Anbieter erhalten Sie den Antrag auf Riester-Anbieterwechsel. Diesen müssen Sie ausfüllen und dann wieder einreichen. Mit den eingetragenen Informationen (persönliche Daten und Angaben zum bisherigen Vertrag) kann sich der neue Anbieter um die Kündigung des bestehenden Vertrags, die Übertragung des Guthabens und andere Formalitäten kümmern.

Unser Tipp: Stellen Sie außerdem einen Dauerzulagenantrag beim neuen Anbieter. Auf diese Weise verhindern Sie, dass staatliche Zuschüsse verfallen. Denn die Riester-Zulagen können rückwirkend immer nur für zwei Jahre beantragt werden. Mit einem Dauerzulagenantrag erfolgt die Beantragung automatisch über Ihren Anbieter.

Diesen Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?
Ø 5 / 5 Sternen aus 4 Meinungen
Artikel teilen


Mehr zum Thema Altersvorsorge:

Alles zum Thema Altersvorsorge PKA Zur Startseite

Nach oben