Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert

Die Steuererklärung – für viele ein lästiges Übel, für manche die Möglichkeit, sich über eine nachträgliche Steuererstattung zu freuen. Jedes Jahr muss die Erklärung, die schriftlich oder online erledigt werden kann, rechtzeitig dem Finanzamt vorliegen, sofern man zur Abgabe verpflichtet ist oder sich dazu entschließt. Bei Verzug droht ein Zuschlag für die verspätete Abgabe. Bisher war der 31. Mai der Stichtag. Das hat sich nun geändert: Seit diesem Jahr gilt der 31. Juli als letzter Abgabetag.

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Steuererklärung
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Wer auch diesen Termin nicht einhalten kann, hat verschiedene Möglichkeiten, eine weitere Verlängerung herauszuholen. Dabei können ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein selbst gestellter Antrag auf Fristverlängerung helfen. Und mit der vereinfachten Steuererklärung ist man noch schneller fertig.

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Online oder auf Papier?

Ob man für seine Steuererklärung die herkömmlichen Formulare verwendet oder sich für die Online-Version entscheidet, ist zumeist Geschmackssache. Nur Unternehmer sind normalerweise verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch einzureichen. Für alle anderen gibt es entsprechende Formulare bei den Finanzämtern, oftmals bei Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder zum Ausdrucken im Internet. Auch ein Ausfüllen der Formulare am PC ist möglich. Papierlos kann die Übermittlung der Daten mit der kostenlosen Software der Finanzverwaltung, dem Online-Finanzamt Elster (Kurzform für elektronische Steuererklärung), oder einem anderen Steuerprogramm erfolgen. Vorteil der Elster-Software ist eine Arbeitserleichterung durch die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr. Für ein Benutzerkonto registrieren kann man sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, sofern man diese aktiviert hat. Dazu benötigt man ein Lesegerät oder eine entsprechende App auf dem Smartphone (AusweisApp2 des Bundes). Wer die Onlinefunktion des Personalausweises nicht aktiviert hat, kann sich mit seiner persönlichen Identifikationsnummer registrieren. Aber Achtung: In diesem Fall kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis das Konto freigeschaltet wird.

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Keine Zeit mehr: Nur den Mantelbogen einreichen

Wenn die Zeit trotz der Fristverlängerung davon läuft, kann auch eine unvollständige Steuererklärung abgegeben werden, um die Frist zu wahren. Zwingend ist dabei der Mantelbogen, dem noch das passende Formular über die Jahreseinkünfte beigefügt werden muss. Bei Arbeitnehmern ist das die Anlage N. Eltern fügen noch die Anlage Kind bei. Alle Formulare finden Sie hier. Bis um 24 Uhr am 31. Juli müssen die Unterlagen dem Finanzamt vorliegen. Fehlende Unterlagen können auch nach Fristablauf noch nachgereicht werden.

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Papierbelege müssen nicht mit eingereicht werden

Um Aufwendungen geltend zu machen, müssen Papierbelege schon seit dem letzten Jahr, also für die Steuererklärung 2017, nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Nachzureichen sind sie nur auf konkrete Anforderung des Finanzamts und sollten deshalb mindestens so lange gut verwahrt werden, bis ein endgültiger Steuerbescheid vorliegt.

Vereinfachte Steuererklärung spart Zeit

Wenig bekannt ist die vereinfachte Steuererklärung: Auf zwei Seiten fasst das Kurzformular den Mantelbogen und die Anlage N zusammen und ist somit schnell ausgefüllt. Es eignet sich für alle, die ausschließlich Arbeitslohn und gegebenenfalls Lohnersatzleistungen wie Elterngeld bezogen haben. Außerdem können nur die im Vordruck bezeichneten einkommens- und steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Es muss auf jeden Fall in Papierform eingereicht werden.

Bei Verspätung wird ein Zuschlag fällig

Wer mit seiner Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Innerhalb der ersten 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres (für 2018 bis Ende Februar 2020) haben die Finanzämter einen Ermessensspielraum für die Berechnung von Verspätungszuschlägen. In dieser Zeit kann ein solcher Zuschlag berechnet werden. Danach zahlt man auf jeden Fall 0,25 % der festgesetzten Steuer je Verspätungsmonat, mindestens 25 € pro angefangenen Monat.

Fristverlängerung formlos beantragen

Die Beantragung einer Fristverlängerung beim Finanzamt ist möglich. Diese kann formlos schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Wer einen triftigen Grund für die Verzögerung wie beispielsweise einen Umzug oder einen Krankenhausaufenthalt hat, bekommt normalerweise einen Aufschub.

Längere Fristen bei Hilfe durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Wer einen Steuerberater mit der Erledigung der Steuererklärung beauftragt, kann sich über eine automatische Fristverlängerung freuen: So bleibt Zeit bis zum 29. Februar 2020. Gleiches gilt für einen Lohnsteuerhilfeverein, der oftmals günstiger ist als ein Steuerberater. Hier ist allerdings eine Mitgliedschaft gegen Gebühr erforderlich.

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