Glossar

 

Zinsabschlagsteuer



Diese Steuer ist eine Sonderform der Kapitalertragsteuer. Sie wird mit Überschreitung der Freibeträge gültig und zwar für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz (oder gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben. Bei Kapitalforderungen beträgt die Zinsabschlagsteuer 30 Prozent, bei Tafelgeschäften 35 Prozent. Der Zinsabschlag wird von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Er ist auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anrechenbar.

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