Glossar

 

Wandelanleihe



Dem Inhaber einer Wandelanleihe steht neben der festen Verzinsung das Recht zu, die Anleihe unter bestimmten Bedingungen und zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien des betreffenden Unternehmens umzuwandeln. Bei Wandlung erlischt die Anleihe; wird das Wandlungsrecht nicht in Anspruch genommen, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.

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