Glossar

 

Vorsteuerabzug



Ein Unternehmer ist berechtigt, die ihm von z. B. seine Lieferanten in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge (so genannte Vorsteuern) von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gegenüber der Finanzbehörde abzuziehen. So wird bei jedem steuerpflichtigen Umsatz nur der jeweilige Mehrwert der Ware mit Umsatzsteuer belastet.

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