Glossar

 

Untervermietung



Untervermietung bedeutet, dass ein Gegenstand durch den Mieter an einen Dritten, den sog. Untermieter, (weiter-) vermietet wird. Trotz Untervermietung bleiben die Pflichten, die sich aus dem (Haupt-) Mietvertrag für Vermieter und Mieter ergeben, unberührt. Grundsätzlich bedarf die Untermiete der Zustimmung des Vermieters, für Wohnraum besteht die Sonderregelung § 553 BGB.

Nach oben