Glossar

 

Unternehmensübernahmen



Mit der Unternehmensübernahme wird das Erlangen der Kontrolle über ein Unternehmen bezeichnet. Mit der Kontrolle wird die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik verstanden. Durch die marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und des Privateigentums ergibt sich, dass der Eigentümer gleichzeitig die Kontrolle besitzt.

So bestehen mehrere Möglichkeiten der Übernahme. Zum Einen in der bekanntesten Möglichkeit, der Chance eines Unternehmens die Mehrheit der Anteile an einem anderen Unternehmen zu erwerben (sog. Share Deal). Zudem besteht die Chance auf den sog. Asset Deal, bei dem sämtliche oder wesentliche Teil der Vermögenswerte eines Unternehmens erworben werden. Als Unterform der Unternehmensübernahme kann die Fusion bezeichnet werden, bei der die Anteilseigner beider Unternehmen am neuen Unternehmen beteiligt werden.

Zu Beachten ist, dass die wirtschaftlichen und rechtlichen Eigenarten je nach Größe und Rechtsform der Unternehmen variieren können und somit unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dies können die notarielle Bekundung oder auch Beachtung einzelner Gesetze sein. Außerdem muss das Kartellrecht bei der Unternehmensübernahme beachtet werden, was zu einer Anmeldung- oder Anzeigepflicht beim Bundeskartellamt oder der europäischen Kartellbehörde führt.

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