Glossar

 

Steuerpflichtiger Ertragsteil



Der steuerpflichtige Ertragsteil bezeichnet den Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus den ordentlichen Erträgen, z.B. aus Zinsen oder Dividenden stammt. Bei klassischen Rentenfonds ist der steuerpflichtige Ertragsteil am höchsten, bei Aktienfonds am geringsten.

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