Glossar

 

Schenkungssteuer



Mit dieser Steuer wird eine Steuer beschrieben, die sich auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) nach dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz bezieht. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Schenkungssteuer dabei nach den gleichen gesetzlichen Regeln, wie Erbschaftssteuer erhoben, weswegen sie zumeist wie der Oberbegriff Erbschaftssteuer behandelt wird. Schuldner der Schenkungssteuer ist grundsätzlich der Zuwendungsempfänger.

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