Glossar

 

Progressionsvorbehalt



Ausländische Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden zur Bestimmung des Steuersatzes für das zu versteuernde deutsche Einkommen herangezogen. Das steuerliche ausländische Ergebnis wird nach deutschen Steuervorschriften berechnet („Schattenveranlagung“).

Nach oben