Glossar

 

Preisveröffentlichung der Anteile



Jede Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet die Ausgabe- sowie die Rücknahmepreise und die Zwischengewinne börsentäglich in den Medien zu veröffentlichen. Dieser Informationspflicht kann sowohl in Tageszeitungen, im Internet oder auch über Telefon- und Faxdienste nachgekommen werden.

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