Glossar

 

Notar



Als Notar wird in Deutschland derjenige bezeichnet, der einen unabhängigen Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen. Der Notar ist dabei ein freier Beruf, der kein Gewerbe ausführt. Notare müssen insgesamt unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es gibt dabei die so genannten Nur-Notare, die dieses Amt hauptberuflich ausüben, sowie die Anwaltsnotare, die zeitgleich als Rechtsanwalt zugelassen sind.

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