Glossar

 

Nichtvalutierungsbestätigung



Hierbei bestätigt der Gläubiger eines Grundpfandrechtes, dass die Forderung erloschen ist, die zuvor ein Grundpfandrecht gesichert hat. Die Forderung kann z. B. durch die vollständige Rückzahlung eines Darlehens erloschen sein.

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