Glossar

 

Loss of Hire



Der Begriff Loss-of-hire benennt einen Erlösausfall. Falls ein Schiff durch einen Schaden (z. B. Maschinenschaden) oder einen unplanmäßigen Werftaufenthalt nicht einsatzbereit ist, werden keine Chartererlöse erzielt. Die das Schiff betreibende Gesellschaft kann sich gegen dieses Risiko versichern. Im Schadensfall wird die Versicherungsleistung in der Regel nach einigen Karenztagen für die verbleibende Ausfallzeit erbracht.

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