Glossar

 

Leasing



Eine einheitliche Definition des Begriffs Leasing gibt es weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur. Das Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag über eine bestimmte Zeit. In der öffentlichen Kommunikation besitzt der Begriff die Bedeutung einer umfassenderen Finanzierungsalternative, bei der ein Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgeltes zur Nutzung überlassen wird.

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