Glossar

 

Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft)



Kapitalanlagegesellschaften (KAG) verwalten Investmentfonds, sie investieren Gelder von Anlegern nach dem Grundsatz der Risikostreuung gesondert vom eigenen Vermögen. Rechte und Pflichten der KAG’s sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) geregelt. Z.B. darf in Deutschland eine KAG nur in der Rechtsform einer AG (Aktiengesellschaft) oder GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) betrieben werden, die Anlage der Gelder kann in Form von Wertpapieren, Beteiligungsvermögen oder Immobilien erfolgen.

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