Glossar

 

Gewerbesteuer



Die geläufige Abkürzung für die Gewerbesteuer ist der Ausdruck GewSt und sie ist ein Teil des deutschen Steuerrechts. Die Gewerbesteuer wird dabei auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben und seit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde es ermöglicht ertragsunabhängige Besteuerung in den Gewinnhinzurechnungen einzubeziehen, da durch die Reform diese substanzbesteuernde Komponente ausgeweitet wurde, um das Gewerbesteueraufkommen zu verstetigen. Dabei ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und ist im Gegensatz zu den üblichen Steuern im Ausland durch unterschiedlichste Gründe eine gesonderte Ausnahmeerscheinung. Obwohl die Steuern dabei nicht eine Gegenleistung für womöglich entstehende Kosten darstellen sollen, wird die Steuer häufig damit begründet, dass die Gewerbebetriebe die Lasten tragen sollen, die durch ihre Ansiedlung und Existenz entstehen. Dabei stellt die Gewerbesteuer auch hierbei eine Ausnahme dar, da es keine andere Steuerform gibt, bei der das Äquivalenzprinzip so ausgeprägt angewandt wird. Grundsätzlich ist die Bemessensgrundlage dabei auf dem Gewinn nach der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer begründet, was sie mit der Unternehmensreform 2008 nicht mehr abzugsfähig macht.

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