Glossar

 

Gesellschafterversammlung



Die Gesellschafterversammlung gibt den Anlegern Gelegenheit, ihr Stimm- und Mitspracherecht auszuüben und ist das Beschlussorgan aller Gesellschafter. Der Anleger, der an einer Gesellschafterversammlung nicht teilnehmen kann oder will, hat die Möglichkeit per Vollmacht einen Dritten zu beauftragen, um sein Stimmrecht auszuüben. Es gibt sowohl ordentliche (jährliche, regelmäßige) als auch außerordentliche (unregelmäßige) Gesellschafterversammlungen.

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