Glossar

 

Genussschein



Ein Genussschein ist ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, das je nach Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Anleihe oder einer Aktie ähnelt. Mit dem Genussschein hat der Anleger Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, meist auch auf einen Anteil des Reingewinns bzw. Liquidationserlöses. Über ein Stimmrecht verfügt der Eigentümer des Scheins dagegen nicht.

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