Glossar

 

Finanzmarktförderungsgesetz



Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Anleger besser geschützt, die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten des Kapitalmarkts verbessert sowie der Kapitalmarkt als Wachstums- und Beschäftigungsmotor weiterentwickelt werden. Zudem werden mit diesem Gesetz die Voraussetzungen geschaffen, um die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus wirksamer zu bekämpfen.

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