Glossar

 

DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)



Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung für die im Ausland erzielten Einkünfte. Erträge, die z. B. aus einer Beteiligung an einem Fonds im Ausland erzielt werden, müssen vor Ort besteuert werden, aber auch in Deutschland werden diese im Ausland erzielten Einkünfte besteuert. Um hier eine Mehrfachbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

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