Glossar

 

Beteiligung



Unter Beteiligung wird üblicherweise die, unter gesellschaftsrechtlichen Bedingungen geregelte, Kapitalhingabe an Kapital- und Personengesellschaften, sowie gesellschaftsähnliche Kapitalanlagen (z.B. stille Beteiligung) verstanden. Das Ausmaß einer Beteiligung kann von einigen Prozenten bis zu einer 100%igen Tochterunternehmung reichen. Durch den Einsatz des Kapitals ist für den Kapitalgeber die Beeinflussung der Unternehmenspolitik möglich Er hat Anspruch auf einen entsprechenden Anteil der erwirtschafteten Erträge, trägt allerdings auch das Risiko des Kapitalverlustes, bzw. einer Kapitalminderung.

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