Glossar

 

Besondere Vertragsbedingungen



In den Besonderen Vertragsbedingungen wird das Rechtsverhältnis zwischen Kreditanlagegesellschaft und Anteilinhabern festgelegt, jeweils für einen bestimmten Fonds. Auch Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen für den betreffenden Fonds werden hier geregelt. An welchen organisierten Märkten oder Börsen die Wertpapiere für den Fonds erworben werden dürfen, wird in einem Anhang der Besonderen Vertragsbedingungen detailliert ausgewiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind nur in Verbindung mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen gültig und beide sind Bestandteil des Fonds-Verkaufsprospektes.

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