Glossar

 

Ausländische Fonds



Bei der Besteuerung wird zwischen zugelassenen inländischen Fonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden: weiße, graue und schwarze Fonds. „Weiße“ Fonds sind registriert und dürfen ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten. Bei „grauen“ Fonds handelt es sich um nicht registrierte Fonds mit steuerlichem Vertreter, die ihre Fondsanteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen. Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen, sind „schwarze“ Fonds. Steuerlich werden die registrierten ausländischen Fonds bis auf wenige Besonderheiten wie die deutschen Fonds behandelt, während die nicht registrierten ausländischen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt sind.

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