Glossar

 

Ausgleichsfähige Verluste



Der Anleger kann diese ihm zugewiesenen steuerlichen Verluste bis zu 100 Prozent der geleisteten Kommanditeinlage plus Agio mit den steuerlichen Gewinnen anderer Einkunftsarten ausgleichen. Nicht ausgeglichene oder verrechenbare Verluste können vorgetragen und mit späteren Gewinnzuweisungen aus derselben Gesellschaft verrechnet werden (z. Zt. betragsmäßig und zeitlich unbegrenzt).

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