Einlagensicherung soll in Europa vereinheitlicht werden

Wer sein Geld bei einer Bank anlegt, geht davon aus, dass es dort sicherer ist als im heimischen Sparstrumpf. Doch immer wieder haben in den letzten Jahren Bankenpleiten für Schlagzeilen gesorgt. Viele Sparer fragen sich deshalb zu Recht, wie sicher ihr Geld ist. Vor allem, wenn sie es bei ausländischen Banken anlegen.

09.05.2019
  • Lesezeit ca. 1:30 Minute
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    09.05.2019
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Europa-Flagge
© GregMontani/pixabay.com

Bei einer Bankpleite soll die Einlagensicherung greifen, durch die das Sparguthaben der Bankkunden geschützt wird. In Deutschland sogar doppelt durch gesetzliche und freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen. Jetzt wollen die Finanzminister der Europäischen Union (EU) eine einheitliche europäische Einlagensicherung (EDIS) auf den Weg bringen.

Doppelte Absicherung in Deutschland

Durch die gemischte Bankenlandschaft in Deutschland, die aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Instituten wie den Sparkassen, öffentlichen Banken und Genossenschaftsinstituten wie den Raiffeisenbanken besteht, gibt es bei uns unterschiedliche Einlagensicherungssysteme.

Für private Banken übernimmt zum einen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die gesetzliche Einlagensicherung. Entscheidend für die Zuständigkeit ist jedoch der Hauptsitz einer Bank, der im Ausland liegen kann. Damit können bei der Einlagensicherung auch andere Richtlinien als in Deutschland greifen.

Zusätzlich gibt es den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), der von privaten Banken getragen wird. Kreditinstitute mit anderen Rechtsformen sind in eigenen Verbänden wie dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder dem Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschland organisiert und haben eigene Sicherungssysteme.

Wie hoch ist mein Vermögen abgesichert?

Über die gesetzliche Einlagensicherung sind mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Das gilt für das Girokonto genauso wie für das Sparkonto, das Tages- oder das Festgeldkonto. Geregelt wird dieses im Einlagensicherungsgesetz. Die Währung der angelegten Gelder spielt dabei übrigens keine Rolle, bei ausländischen Währungen würde im Falle einer Insolvenz ein Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zugrunde gelegt werden. Bei Geldern, die einem besonderen Lebensereignis wie beispielsweise dem Ruhestand zugeordnet werden können, kann auch eine höhere Deckungssumme von maximal 500.000 Euro zum Tragen kommen. Bei Gemeinschaftskonten von Ehepartnern gilt die Grenze für jede Person, gesichert sind somit 200.000 Euro. Wertpapiere schützt der Einlagensicherungsfonds nicht. Sie werden lediglich bei der Bank verwahrt, der Anleger gilt als Eigentümer der Papiere und kann sein Depot jederzeit wechseln. Im Falle einer Insolvenz ist dieses auf schriftlichen Antrag möglich.

Die Einführung in Europa ist umstritten

Die gesetzliche Garantie der Absicherung von 100.000 Euro gilt laut einer EU-Richtlinie von 2014 bereits innerhalb der gesamten Europäischen Union. Eine einheitliche Regelung gibt es bisher dennoch nicht. Bei einer Bankeninsolvenz garantiert der jeweilige Staat die Einlagensicherung und muss die Anleger entschädigen. Die Finanzkraft eines Landes wirkt sich somit aktuell auch auf eine mögliche Entschädigung der Sparer aus. Bei der geplanten EU-Gesamtlösung gibt es Kritik von wirtschaftsstarken EU-Staaten, die fürchten, im Falle eines Falles für ausländische Krisenbanken einspringen zu müssen.

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