Glossar

 

Substanzsteuer



Als Bemessungsgrundlage für die Substanzsteuer, im Gegensatz zur Ertragssteuer ein bestimmter Vermögensstamm, der bereits innerhalb eines Unternehmens besteht oder im Besitz einer Person steht. Zu diesen Steuern gehören beispielsweise die Vermögenssteuer, die Grundsteuer, die Erschaftssteuer und Schenkungssteuer oder auch die Kraftfahrzeugsteuer.

Der Begriff Substanzsteuer ist insofern irreführend, als dass suggeriert wird, man müsse ein Teil der Bemessungsgrundlage nutzen, um die Steuer zu bezahlen, was nicht der Fall ist.

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