Glossar

 

Prospekt



Vor Zulassung eines Wertpapiers an der Börse informiert der Börsenprospekt die Öffentlichkeit in Börsenpflichtblättern über die beabsichtigte Einführung. Der Prospekt muss u.a. Informationen zur bisherigen und erwarteten Unternehmensentwicklung, zur Produktpalette und zur letzten Bilanz enthalten. Börsenprospekte, die wissentlich falsche oder unzutreffende Angaben enthalten, können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten begründen.

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